03.08.20

Azubi-Prämie für Unternehmen

Start des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Zum neuen Ausbildungsjahr am 1. August 2020 treten wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft. Die Bundesregierung will damit kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Ziel ist es, die Ausbildung fortzuführen und neue Ausbildungsplätze einzurichten.

Das Bundesprogramm geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 zurück. Es umfasst ein Gesamtvolumen von insgesamt 500 Mio. €. 150 Mio. € sollen noch im Jahr 2020 fließen, 350 Mio. € im Jahr 2021. Anträge können ab sofort bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gestellt werden, die das Programm verwaltet. Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie hier.

Die Förderbereiche im Überblick

  1. „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung
  2. „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
  3. „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
  4. Übernahmeprämie (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) in Höhe von 3.000 €
 

Folgende Punkte sind zu beachten

  • Es werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern unterstützt, die ausbilden und nachweislich von der Corona-Krise betroffen sind.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen, sondern es wird in der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entschieden.
  • Der Zeitraum des Beginns des Ausbildungsvertrags muss zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. Februar 2021 liegen, der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ist nicht relevant.
  • Die Auszahlung der Prämien zu den Maßnahmen 1, 2 und 4 erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit. Diese beträgt laut BBiG einen Monat und kann auf bis zu vier Monate verlängert werden.

Umsetzung in Berlin und Brandenburg

Für den Fördertatbestand „Übernahmeprämie bei Insolvenz des Ausbildungsbetriebs“ bietet das Bundesland Berlin ein eigenes Förderinstrument an, das unter Umständen geeigneter bzw. attraktiver für den übernehmenden Betrieb ist. Hier muss im Einzelfall entschieden werden.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartner im Verband

Alexander Schirp, UVB, stv. Hauptgeschäftsführer, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
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Berufs-, Schul- und Ausbildungspolitik
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