28.01.14

Bürgschaftsbeschluss des Senats zum Gasnetz: UVB sieht erhebliche Risiken

Berlin nimmt mit dem angestrebten Rückerwerb des Gasnetzes ein erhebliches unternehmerisches Risiko auf sich, für welches am Ende der Steuerzahler haftet.

Presseberichten zufolge wird der Berliner Senat in seiner heutigen Sitzung voraussichtlich einen Beschluss über eine Bürgschaft zur Finanzierung der Rekommunalisierung des Berliner Gasnetzes fassen. Der mögliche Kaufpreis des Berliner Gasnetzes wird auf einen Betrag zwischen 800 Millionen und einer Milliarde Euro beziffert. Die UVB sieht hierbei erhebliche unternehmerische und finanzielle Risiken für das Land Berlin. 

Unternehmerische Risiken bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten der weiteren Umsetzung der Energiewende. Gegenwärtig ist unklar, welche strategische Bedeutung Gas und Gasnetze im zukünftigen Energiemix einnehmen werden.  Auch bei einer Kreditfinanzierung des Kaufpreises verbleiben die finanziellen Haftungsrisiken vollumfänglich beim Land Berlin. Denn bei einem Erwerb über Kredit müssen Zins- und Tilgungskosten durch jährliche Gewinne abgedeckt werden. 

UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck: „Die häufig zitierten sicheren Gewinne sind keineswegs sicher. Als landeseigenes Unternehmen erwirtschaftete die GASAG zwischen 1994 und 1998 durchschnittliche Verluste von 48 Millionen Euro jährlich.“ Amsinck wies darauf hin, dass diese erheblichen Verluste der GASAG als landeseigenes Unternehmen der vorrangige Grund für die Privatisierung Ende der 1990er Jahre waren. Amsinck weiter: „Bei einer Gesamtverschuldung von über 63 Milliarden Euro sollte Berlin keine unnötigen neuen finanziellen Risiken eingehen.“

„Wie auch beim Stromnetz ist der energiepolitische Nutzen eines Rückkaufs des Gasnetzes zweifelhaft. Die Berlinerinnen und Berliner können weder mit günstigeren Preisen rechnen, noch gewinnt das ohnehin sehr sichere Gasnetz durch einen Wechsel der Eigentümerschaft an Versorgungssicherheit“, betonte Christian Amsinck. Und weiter: „Der Senat hat es bisher versäumt, aufzuzeigen, worin der energiepolitische Nutzen eines Rückkaufs des Berliner Gasnetzes für die Berlinerinnen und Berliner besteht. Schon heute können die Verbraucher frei unter mehr als 25 Gastarifen wählen.“

Mit Blick auf die Durchführung des Konzessionierungsverfahrens durch die Senatsverwaltung für Finanzen wies die UVB darauf hin, dass bundesrechtliche Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz das Land dazu verpflichten, strikt auf Diskriminierungsfreiheit und Transparenz zu achten. Ein landeseigenes Unternehmen darf gegenüber den Mitbewerbern nicht bevorzugt behandelt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Dezember 2013 noch einmal ausdrücklich bestätigt. Demnach können sich Gemeinden und Kommunen bei der Vergabeentscheidung nicht auf einen ‚Vorrang der kommunalen Selbstverwaltung‘ berufen.

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