Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Unternehmen in Berlin und Brandenburg sind zunehmend auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Bereits jetzt stammt rund jeder zweite neu eingestellte Beschäftigte in der Region aus dem Ausland.
Das zum 1. März in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll künftig Schwellen bei der Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung und Ausbildung senken. Die Anwerbung und Beschäftigung von Ausländern insgesamt soll dadurch attraktiver werden.
Über die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bei Einreise und Aufenthalt und die damit verbundenen geänderten Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer informieren wir unsere Mitgliedsverbände und Mitgliedsunternehmen am 31. März 2020. Herr Engelhard Mazanke, Leiter der Einwanderungsbehörde Berlin, wird die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes vorstellen und das beschleunigte Einwanderungsverfahren ausführlich erläutern.
Bitte melden Sie sich bis zum 25.03.2020 über das unten stehende Anmeldeformular an.
Veranstaltungsort
Am Schillertheater 2, 10625 Berlin