20.10.22

Liquiditätshilfen Energie | 100 Millionen Euro für Berliner Unternehmen bereitgestellt

Liquidität bei akutem Finanzierungsbedarf

Der Senat von Berlin hat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, das Programm „Liquiditätshilfen Energie“ beschlossen.

100 Millionen Euro stellt das Land Berlin für das maßgeschneiderte Darlehensprogramm zur Verfügung, um die Berliner Wirtschaft in der Energiekrise zu unterstützen. Es richtet sich an Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:innen, die aufgrund extrem gestiegener Energiekosten mit Liquiditätsengpässen konfrontiert und in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet sind.

Das Programm soll den Unternehmen helfen, die Krisensituation zu überbrücken und ihre Stabilität sichern. Bis zu einer Millionen Euro können als Darlehen zu einem vergünstigten Zinssatz beantragt werden, wobei zwei Jahre tilgungsfrei bleiben können.

Wer wird gefördert

  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, Freiberufler und Selbstständige
  • mit Betriebsstätte in Berlin,
  • deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist,
  • soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen


Was wird gefördert

  • Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen inklusive der Energiekosten.


Wie wird gefördert

  • Gewährung von Umstrukturierungsdarlehen auf Basis der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission
  • Höhe des Darlehens gemäß Finanzierungslücke, bis zu 1 Mio. EUR


Zu welchen Konditionen

  • mittelfristige Laufzeit der Darlehen (in der Regel bis zu 5 Jahre)
  • bis zu 2 Jahre können tilgungsfrei gewährt werden
  • der Zinssatz liegt aktuell bei 5,5% p.a. (Änderungen vorbehalten)
  • Kofinanzierung ist zwingend erforderlich
  1. bei kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mindestens 25 % der Umstrukturierungskosten
  2. bei mittleren Unternehmen mindestens 40 % der Umstrukturierungskosten
  • bankübliche Besicherung, z.B. in Form einer Bürgschaft
     

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Eine Antragsstellung ist ab dem 20.10.2022 bis zum 17.11.2022 möglich.
  • Sie können den Antrag ausschließlich online per eAntrag an die Investitionsbank Berlin stellen.
  • Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, reichen Sie bitte die in unserer Checkliste zur Antragstellung genannten Unterlagen ein.

 

Anstragstellung und Fragen

Hier können Sie Kontakt zur Kundenbetreuung aufnehmen und hier den Antrag online stellen.


 

Liquiditätsgeber

 

Investitionsband Berlin (IBB)
Telefon: 030 / 2125-0
Mail: info@ibb.com

"Liquiditätshilfen Energie" im Detail

 

Kontakt Kundenbetreuung

Antrag auf Liquiditätshilfe

Ihr Ansprechpartner im Verband

Burkhard Rhein
Abteilungsleiter Industrie-, Energie- und Infrastrukturpolitik
Burkhard
Rhein
Telefon:
+49 30 31005-117
Telefax:
+49 30 31005-240
E-Mail:
Rhein [at] akb-kunststoff.de