25.04.22

Ukraine-Krieg: Sanktionen gegen Russland

Die EU hat am 8. April 2022 die Sanktionsmaßnahmen gegen Russland mit einem fünften Pakt erweitert.

Das neue Paket umfasst Folgendes:

  • Das Verbot des Ankaufs, der Einfuhr oder der Verbringung von russischer Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU. Dies gilt ab August 2022. Die Kohleeinfuhren in die EU belaufen sich derzeit auf 8 Mrd. € pro Jahr.
  • Ein Zugangsverbot für Schiffe unter russischer Flagge zu EU-Häfen. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie werden Ausnahmen bewilligt.
  • Ein Beförderungsverbot für alle russischen und belarussischen Kraftverkehrsunternehmen in der EU. Ausnahmen werden für eine Reihe von Erzeugnissen wie pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel – einschließlich Weizen – gewährt.
  • Weitere Ausfuhrverbote für Waren. Das umfasst Flugturbinenkraftstoffe und andere Güter wie Halbleiter, hochwertige Elektronikerzeugnisse, Software, sensible Maschinen und Fahrzeuge sowie neue Einfuhrverbote für Erzeugnisse wie Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen. Die vereinbarten Ausfuhr- und Einfuhrverbote belaufen sich auf 10 Mrd. € bzw. 5,5 Mrd. €.
  • Zusätzliche wirtschaftliche Maßnahmen. Damit sollen bestehende Schlupflöcher geschlossen werden. Das umfasst u.a. ein EU-weites Teilnahmeverbot russischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen, der Ausschluss jeglicher finanzieller Unterstützung für öffentliche Stellen Russlands, ein erweitertes Verbot von Einlagen in Kryptowallets und des Verkaufs von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren, die auf amtliche Währungen der EU-Mitgliedstaaten lauten, an Russland und Belarus.
  • Ein vollständiges Transaktionsverbot gegen vier wichtige russische Banken, auf die 23 % des Marktanteils im russischen Bankensektor entfallen. Nach dem Ausschluss aus dem SWIFT-System werden diese Banken nun dem Einfrieren von Vermögenswerten unterliegen, wodurch sie vollständig von den EU-Märkten abgeschnitten werden.

Damit sind die bisherigen Sanktionsmaßnahmen erweitert worden. Sie umfassten bisher im Wesentlichen:

  • Finanzsanktionen, die auf 70 Prozent des russischen Bankensektors abzielen (wobei die wichtigsten Energiegeschäfte ausgenommen waren),
  • Ausfuhrbeschränkungen, beispielsweise in Bezug auf Flugzeugteile, den Energiesektor, Halbleiter und Hightech-Güter sowie Dual-Use-Güter,
  • Umfassende personelle Sanktionsliste (Staatsduma, Regierungsmitglieder, Oligarchen etc.).

Ausführliche Informationen zu den Sanktionen finden Sie u.a. auf der Seite des Europäischen Rates, auf der Seite des Germany Trade & Invest, sowie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das BAFA ist die zentrale  Auskunftstelle zu allen Exportbeschränkungen und kann über die Hotline 06196 9081237 telefonisch erreicht werden.

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Updates zu Sanktionen

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Fragen & Antworten

Warnung vor Cyberattacken

Im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz Unternehmen vor Cyberangriffen, Download (PDF, 541 KB)

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Gemeinsame Erklärung von BDA und DGB

"Den Geflüchteten umfassende humanitäre Hilfe leisten" - Arbeitgeber und Gewerkschaften unterstützen Initiativen.

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