"Empfehlung der Mindestlohn-Kommission verstößt klar gegen den Koalitionsvertrag“
Wirtschaft warnt vor deutlicher Erhöhung des Brandenburger Vergabe-Mindestlohns auf 10,50 Euro
Die Unternehmen in Brandenburg haben die geplante Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns von 9,00 Euro auf 10,50 Euro als „schweren wirtschaftspolitischen Fehler“ bezeichnet. „Dieser drastische Schritt würde die Unternehmen ebenso wie die öffentlichen Kassen unnötig belasten und zudem den Wettbewerb bremsen“, kritisierte am Mittwoch Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB). „Brandenburg würde damit den bundesweit mit Abstand höchsten Vergabe-Mindestlohn bekommen. Das entspricht in keiner Weise der Wirtschaftskraft des Landes. In der Mindestlohn-Kommission haben wir Arbeitgeber deshalb klar gegen diesen Schritt gestimmt.“
Der Vorschlag verstoße eindeutig gegen den gültigen Koalitionsvertrag von SPD und Linken, erklärte Amsinck weiter. Darin sei festgelegt, dass der brandenburgische Vergabe-Mindestlohn ab dem 30. Juni 2019 an die bundesweite gesetzliche Lohnuntergrenze gekoppelt wird. Schon der bundesweite Mindestlohn – 9,19 Euro je Stunde ab 2019 und 9,35 Euro ab 2020 – bedeute eine deutliche Erhöhung. Brandenburgs Vergabe-Mindestlohn würde künftig stets über dieser Marke liegen, sollte der Landtag dem Vorschlag zustimmen, der neben der Erhöhung künftig auch eine dynamische Anpassung vorsieht. „Das ist rechtlich mehr als fragwürdig und macht die Mindestlohn-Kommission im Prinzip überflüssig.“ Der Hauptgeschäftsführer rief das Parlament dazu auf, der Empfehlung nicht zu folgen. Statt dessen solle es eine Synchronisation mit dem bundesweiten Mindestlohn beschließen.
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, würden durch den höheren Vergabe-Mindestlohn mit noch mehr Bürokratie belastet, erklärte die UVB weiter. Zudem sorge der Schritt für höhere Kosten. Amsinck: „Erst kürzlich hat etwa eine Umfrage der Fachgemeinschaft Bau in Berlin und Brandenburg ergeben, dass wegen dieser Faktoren vier von zehn Unternehmen der Branche darauf verzichten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Gerade kleine und mittlere Betriebe leiden unter dieser Politik.“ Dies sei ein Hindernis für den Wettbewerb und sorge dafür, dass Aufträge für die die öffentliche Hand teurer würden als nötig. „Bei der Vergabe von Aufträgen muss das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten. Weitere vergabefremde Kriterien dürfen keine Rolle spielen. Die Politik sollte nicht versuchen, sozialpolitische Ziele mit Hilfe der Vergabepolitik zu erreichen“, kritisierte Amsinck.
Zusätzlich erweise die Mindestlohn-Kommission mit ihrer Empfehlung der Tarifautonomie einen Bärendienst. „Man kann nicht auf der einen Seite eine zu geringe Tarifbindung in Brandenburg beklagen und auf der anderen Seite Beschlüsse fassen, die die Bindungskraft von Tarifverträgen weiter schwächen“, mahnte der Hauptgeschäftsführer. „Diese Politik ist nicht glaubwürdig.“