16.10.13

Faktenbündnis Stromentscheid versachlicht Debatte zum Volksentscheid

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) hat sich mit weiteren Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften, Grundeigentümern und Steuerzahlern zum ‚Faktenbündnis Stromentscheid‘ zusammengeschlossen. Damit soll die Debatte über die Neuvergabe des Berliner Stromnetzes und die Gründung eines eigenen Stadtwerkes durch das Land weiter versachlicht und allen Berlinern eine Orientierung zum Volksentscheid am 3. November gegeben werden.

UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck erklärte dazu: „Eine Rekommunalisierung des Stromnetzes bedeutet eine strategisch-langfristige Investitions- und Infrastrukturentscheidung, mit der sich das Land Berlin für mindestens 20 Jahre bindet. Wir halten die damit verbundenen wirtschaftlichen und finanziellen Risiken für zu hoch. Das Land ist hoch verschuldet und steht vor den Herausforderungen einer Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs, dem Auslaufen der Solidarpaktmittel und den Anforderungen der Schuldenbremse. In dem damit noch flacher werdenden finanziellen Fahrwasser sollte das Land Berlin keine zusätzlichen Verpflichtungen in Milliardenhöhe und Risiken mit ungewissem Ausgang in Kauf nehmen, für die am Ende der Steuerzahler geradestehen muss.“

Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Wirtschaft. Die heute mit dem ‚Faktenbündnis Stromentscheid‘ vorgestellte Faktensammlung soll den Berlinern nochmals deutlich machen, dass die Risiken einer möglichen Rekommunalisierung des Stromnetzes und der Errichtung eines Stadtwerkes in der bisherigen Debatte bisher nicht ausreichend beleuchtet wurden. „Mit einem Stadtwerk wird es keine nennenswerten Preissenkungen geben. Ein solches Stadtwerk wäre einer von über 150 Stromversorgern. Die Preissenkungsmöglichkeiten eines solchen Wettbewerbers sind marginal, sofern nicht die Allgemeinheit beziehungsweise der Steuerzahler für mögliche Verluste eines Stadtwerkes aufkommen sollen“, so Christian Amsinck.

Ähnlich verhält es sich mit den ökologischen Gestaltungsspielräumen eines Netzbetreibers. Er ist gesetzlich verpflichtet, den Strom unabhängig von der Art der Entstehung – sei es Strom aus Erneuerbaren Energien, Kohlestrom oder AKW-Strom – durch sein Netz zu leiten. Eine Möglichkeit, hier ökologisch-gestalterisch einzugreifen, hat der Netzbetreiber nicht. Christian Amsinck betonte: „Man kann es nicht oft genug sagen: Mit einer Rekommunalisierung des Stromnetzes würde in Berlin der Strom weder billiger noch grüner!“

Die UVB hatte im August bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin a.D., bereits darauf hingewiesen, dass der vom ‚Berliner Energietisch‘ zum Volksentscheid vorgelegte Gesetzentwurf einige gravierende Mängel aufweist. Laut Gutachter stellt die im Gesetzentwurf vorgesehene unbeschränkte Gewährträgerhaftung des Landes Berlin für die Verbindlichkeiten der zu errichtenden Berliner Netzgesellschaft eine Beihilfe dar, welche gegen EU-Recht verstößt. Durch die unbeschränkte Gewährträgerhaftung verschaffe sich demnach die am Konzessionierungsverfahren teilnehmende Gesellschaft des Landes Berlin gegenüber ihren Wettbewerbern Vorteile.

Abschließend erklärt der UVB-Hauptgeschäftsführer: „In Berlin gibt es viele Projekte und Aufgaben, für welche dringend Geld benötigt wird, zum Beispiel in der Bildung und der Infrastruktur. Sollten nun aber nach der amtlichen Kostenschätzung bis zu drei Milliarden Euro für den Rückkauf des Berliner Stromnetzes ausgegeben werden, haftet nicht nur der Steuerzahler dafür. Dieses Geld steht auch für andere dringend benötigte Investitionen nicht zur Verfügung.“

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.faktenbuendnis-stromentscheid.de. 


Das Faktenbündnis Stromentscheid
Das Faktenbündnis Stromentscheid ist ein Bündnis aus insgesamt 16 Institutionen. Partner sind die Familienunternehmer (ASU), der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e.V., der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg (BFW), der Bund der Steuerzahler Berlin e.V., die Elektro-Innung Berlin, Landesinnung für Elektrotechnik, der Handelsverband Berlin Brandenburg e.V. (HBB), die Handwerkskammer Berlin, Haus und Grund Landesverband Berlin, die IHK Berlin, die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE, Bezirk Berlin-Mark Brandenburg), der Arbeitgeberverband Nordostchemie e.V., der Verband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Unternehmen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern e. V. Erzeugung, Verarbeitung, Groß-handel (VBP), der Verband der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. (VME), der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI), der Verein Deutscher Ingenieure Bezirksverein Berlin-Brandenburg e.V. (VDI) sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB).

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